Am 28. Dezember 2010 war es soweit. Das Landratsamt und die Zulassungsstelle waren mein Ziel. Nun hatte ich beim Händler verschiedene Papiere mitbekommen. Zum einen alle den Kauf des Fahrzeugs betreffende Unterlagen. Zum anderen ein COC (Certificate of Conformity) auf italitenisch, eine deutsche Übersetzung dazu und eine Bescheinigung der FIAT AG wegen der Einstufung in die richtige Schadstoffklasse. Zusammen mit der Bestätigung meiner Versicherung glaubte ich mich gerüstet für das Wagnis Zulassung.
Mein Kennzeichen hatte ich bereits reserviert, warten musste ich auch nicht lange, schon war ich dran und durfte mit meinem Anliegen beginnen. „Das ist ja ein neues Fahrzeug, haben Sie es denn dabei?“ fragte mich die freundliche Mitarbeiterin der Zulassungsstelle. „Ja, ich stehe auf dem Parkplatz am Haupteingang.“ erwiderte ich und kam der Bitte nach, es auf den Prüfplatz zu fahren nach. Dort erwartete mich dieselbe Dame und prüfte, ob denn die Fahrgestellnummer dem COC entsprach. „Alles in Ordnung“ dachte ich und war guter Dinge. Als es jedoch darum ging, die richtige Schadstoffklasse für die Besteuerung des Fahrzeugs zu finden, ging es los! Das COC nannte zwar die Fahrgestellnummer und die Identnummer und verwies auf den Hersteller des Fahrzeugs (FIAT). Dass die Bescheinigung von FIAT für diesen Typ (Ducato 250) die Schadstoffklasse 0655 auswies, war allerdings nicht genug. „Dieses Papier ist nicht Bestandteil der COC“, also habe es keinen verbindlichen Charakter. Und weiter könne der COC nicht entnommen werden, ob es sich bei diesem Fahrzeug um den Ducato 250 handele. Meinen Einwand, dass sich dieses aus der Identnummer ergäbe (ZFA250000..Fahrgestellnummer) wiesen jetzt inzwischen zwei Mitarbeiterinnen zurück. Auch der Hinweis, dass der Fahrzeugtyp am gesetzlich vorgeschriebenen Typenschild erkennbar sei, ließen die Damen nicht gelten! Das Fahrzeug sei deshalb in der Schadstoffklasse 088 (unbekannt) zu versteuern. Das bedeutet den Höchstsatz und keine grüne Feinstaubplakette! Ungeachtet dessen könne ich ja zum TÜV fahren und mir ein Gutachten erstellen lassen das bestätigt, dass dieses Fahrzeug ein FIAT Ducato 250 ist (Nun ja, Typenschild, Verkaufsunterlagen, viele andere Details sagten das zwar aus, aber eben nicht amtlich!).
Also fuhr ich am selben Tag noch zum TÜV, mit dem Wohnmobil natürlich. Nachdem ich mein Anliegen vorbrachte, erklärte mir der Gutachter, der sich mit Wohnmobilen auskennen solle: „Es ist nicht so einfach.“ Zwar sei dies ein Ducato 250, aber der Aufbau, die Anbauteile, Fenster und manches andere beeinflusse den Luftwiderstand. Deshalb könne er die von mir gewünschte Bestätigung nicht ausstellen, denn der Luftwiderstand habe Einfluss auf die Schadstoffemmission (welch neue Erkenntnis!). Ich müsse dann schon ein Vollgutachten erstellen lassen (meint der mit Windkanal, Motorleistungmessung, Ermittlung der für dieses Fahrzeug spezifischen Daten?). Dass der Händler von diesen Fahrzeugen mindestens 1.000 Stück im Jahr verkauft und in anderen Bundesländern die entsprechende Einstufung keine Probleme bereitet, interessierte ihn nicht (Im Ländle nimmt man es eben besonders genau – zumindest bei einfachen Bürgern). Also zog ich von dannen und akzeptierte zunächst die entsprechende Einstufung in die Schadstoffklasse „unbekannt“, denn ich wollte ja die Zulassung haben!
Im Internet recherchierte ich anschließend und stieß dabei auf ein Gutachen des TÜV Süd. Dort werden alle Motor- und Aufbauvarianten des Ducato 250 mit ihren Zuordnungsdaten zu Schadstoffklassen sowie der Feinstaubeinordnung genannt. Frohen Mutes ging ich mit diesem Gutachten zur Zulassungsstelle. Es war jetzt ja alles klar! Dachte ich!
Aber selbst dies Gutachten des TÜV Süd konnte die Mitarbeiterinnen der Zulassungsstelle nicht überzeugen. Das Gutachten sei ja schön und gut, aber der Nachweis, dass mein Fahrzeug eines der Fahrzeuge sei, die in dem Gutachten genannt werden, sei nicht erbracht! Langsam war ich entvervt!!!
Nun wandte ich ich an unser örtliches Autohaus und bat dort um Hilfe. Völlig unkompliziert wurde mir Hilfe angeboten- nach einem erfolglosen Anruf einer Mitarbeiterin des Autohauses VAZ bei der Zulassungsstelle. Die Mitarbeiterin bot an, bei Fiat eine für das Fahrzeug mit dieser Fahrgestellnummer gültige Bestätigung zu beschaffen! Nach zwei Wochen hat dies auch geklappt. Im Wortlaut nahezu identisch mit der schon im Dezember bei der Zulassunghsstelle vorgelegten Bescheinigung (jetzt allerdings ergänzt um die Fahrgestellnummer) wurde dieses Schreiben endlich akzeptiert! Die Einstufung in die richtige Schadstoffklasse – und das noch ab Datum der Erstzulassung – erfolgte!
Die Odysse um Zulassung und Einstufung nahm endlich ein Ende.
Das Wiehern des deutschen Amtsschimmels hallt aber noch nach…